Gut zu wissen
Teilnahmevoraussetzungen für den Austausch
Kriterien für die Auswahl der TeilnehmerInnen am Austausch nach den USA, Frankreich und Spanien
1. Die betreffenden SuS und deren Eltern erhalten einen Brief, der über Eckdaten des Austauschs (Daten, Reise, Kosten, Unterbringung), Bewerbungsmodalitäten und -fristen informiert. Die betreuenden Lehrkräfte stehen für Fragen zur Verfügung.
2. Die SuS verfassen ihre Bewerbung, in der sie ihre Motivation zur Teilnahme am Austausch darlegen und geben diese fristgerecht bei den Begleitlehrkräften ab. Nur pünktliche und vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt. Die Begleitlehrkräfte informieren über die Anforderungen an die Bewerbung.
3. Die Begleitlehrkräfte beraten mit den Klassen- und Hauptfachlehrern der Bewerber darüber, ob versäumter Unterricht (vor allem in der künftigen J1) von den SuS voraussichtlich selbständig nachgeholt werden kann. Versetzungsgefährdete SuS können in der Regel nicht berücksichtigt werden (ab einem Durchschnitt von 3,0). Ein weiteres Kriterium ist das bisherige Verhalten der Schülerinnen und Schüler. SuS mit Verhaltenseinträgen können in der Regel nicht am Austausch teilnehmen.
4. Wenn die Bewerberzahl nach der Vorauswahl größer ist, als die Anzahl der Plätze, entscheidet das Los. Wie viele SuS den Austausch durchführen können, ist abhängig von der Anzahl und dem Geschlecht unserer AustauschpartnerInnen und kann von den Fachschaften nicht beeinflusst werden.
5. Das Losverfahren für den Spanien-Austausch ist davon unabhängig, ob die Schülerinnen und Schüler zuvor am Frankreich-Austausch teilgenommen haben.
6. Beim Losverfahren für den USA-Austausch in Kl.10 werden SuS bevorzugt, die bisher an keinem anderen Austausch teilnehmen konnten. Die Erhebung dieser SuS erfolgt durch persönliche Erklärung auf dem Anmeldeformular und wird stichprobenartig überprüft. Für diese SuS gibt es eine erste Losziehung, bei der Plätze an 50% dieser Schülerinnen und Schüler vergeben werden. Bei einer sehr großen Bewerberzahl werden in der ersten Ziehung aber maximal 50% der gesamten Plätze vergeben. In der Hauptziehung werden die übrigen Plätze für alle verlost. (Inklusive der SuS, die in der ersten Ziehung nicht gezogen wurden).
7. Einzelfallregelungen, z.B. wenn keine Möglichkeit der Unterbringung besteht, sind möglich. Die Schulleitung kann bis zu drei Plätze an SuS vergeben, die besondere Leistungen oder besonderes Engagement für die Schule erbringen.
Die Auswahlkriterien wurden in der Elternbeiratssitzung am 22.10.14 und in der Schulkonferenz am 04.11.14 bestätigt.