Antrag
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Er sollte in der Regel zwei Wochen vor dem Beurlaubungstermin eingereicht werden. Über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheiden auf Antrag die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen oder Tutoren. Über Anträge auf Beurlaubungen, die mehr als zwei Schultage betragen und/oder zu einer Ferienverlängerung führen, entscheidet die Schulleitung.