Gut zu wissen

Entschuldigungsformular

Hier können Sie die allgemeinen Bestimmung zum Entschuldigen von Fehlzeiten nachlesen (Auszug aus der Schul- & Hausordnung). Weiterhin finden sie hier ein Formular, das Sie zur Entschuldigung von Fehlzeiten nutzen können.

Krankheiten:

 Für die Klassen 5-10 gilt: Kranke Schülerinnen und Schüler müssen spätestens am zweiten Fehltag durch die Erziehungsberechtigten mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer bei der Klassenleitung entschuldigt werden. Bei einer Entschuldigung per Telefon oder per E-Mail ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Schultagen nachzureichen. Für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe gilt ein besonderes Entschuldigungsverfahren. 

Beurlaubung:

 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Er sollte in der Regel zwei Wochen vor dem Beurlaubungstermin eingereicht werden. Über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheiden auf Antrag die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen oder Tutoren. Über Anträge auf Beurlaubungen, die mehr als zwei Schultage betragen und/oder zu einer Ferienverlängerung führen, entscheidet die Schulleitung.

Wissenswert

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Informativ

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