Gut zu wissen

Entschuldigungsformular

Hier können Sie die allgemeinen Bestimmung zum Entschuldigen von Fehlzeiten nachlesen (Auszug aus der Schulbesuchsverordnung). Weiterhin finden sie hier ein Formular, das Sie zur Entschuldigung von Fehlzeiten nutzen können.

Krankheiten:

§2 Abs. 1 (Auszüge)

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).

Die Entschuldigungspflicht istspätestens am zweiten Tagder Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.

Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.

In der Praxis wird es dadurch möglich, dass eine Entschuldung über WebUntis oder per E-Mail ausreicht. Es ist im Normalfall nicht mehr notwendig, eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

 

Für das Salier-Gymnasium soll die Umsetzung in der Praxis folgendermaßen aussehen:

- Im Regelfall entschuldigen Erziehungsberechtigte ihre Kinder über WebUntis. Dabei muss ein Grund angegeben werden (in den meisten Fällen wird dies eine Erkrankung des Kindes sein), dann kann die Meldung gleichzeitig als Entschuldigung anerkannt werden.

- Alternativ dazu kann auch eine E-Mail an die Klassenlehrkraft geschickt werden. Auch darin muss ein Grund für die Abwesenheit angegeben werden. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Informationen weitergegeben oder Nachfragen gestellt werden sollen.

- Bei einer Krankmeldung per Telefon oder persönlich im Sekretariat erwarten wir weiterhin eine zusätzliche schriftliche oder elektronische Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft.

Die Krankmeldung über WebUntis ist für die Abläufe in der Schule sehr von Vorteil, da sie direkt im Tagebuch der Klasse steht und damit alle Lehrkräfte informiert sind. Sie muss allerdings vor Schulbeginn vorgenommen werden.

- Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Klassenarbeit oder einer anderen Leistungserhebung, wie z.B. einer GFS, so soll neben der Webuntis-Eintragung bzw. der E-Mail an die Klassenlehrkraft auch die Fachlehrkraft informiert werden. Es reicht dabei, wenn eine E-Mail Cc versandt wird.

- Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler krankheitshalber bei einem konkret vereinbarten Nachtermin für eine Klassenarbeit oder eine GFS, so soll in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. (Dies trifft nicht auf längere, durchgängige Krankheitsphasen zu, während der in der Klasse eine Nachtermin-Arbeit geschrieben wird).

 

Beurlaubung:

 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Er sollte in der Regel zwei Wochen vor dem Beurlaubungstermin eingereicht werden. Über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheiden auf Antrag die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen oder Tutoren. Über Anträge auf Beurlaubungen, die mehr als zwei Schultage betragen und/oder zu einer Ferienverlängerung führen, entscheidet die Schulleitung.

Wissenswert

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Informativ

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